ProBono Statuten - Grundlagen
Ein zentrales Anliegen der gemeinnützigen Universal-Tao-Germany-Stiftung ist die Verbreitung des UNIVERSAL HEALING TAO© (UHT) nach Groß-Meister Mantak Chia in Deutschland. Um interessierten, wirtschaftlich bedürftigen Menschen den Zugang zu diesem Wissen zu ermöglichen, fördert die Stiftung insbesondere sozial schwächer gestellte Personen mit Zuschüssen zu allen UHT-Veranstaltungen, UHT-Workshops und UHT-Ausbildungen.
- Gefördert werden können natürliche, wirtschaftlich bedürftige Personen, die an einem UHT (Universal Healing Tao) -Workshop in Deutschland teilnehmen, der von Groß-Meister Mantak Chia selbst, oder einer zertifizierten UHT-Lehrerin, oder einem zertifizierten UHT-Lehrer geleitet wird.
- Als Nachweis der 'wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit' gelten folgende Belege über den Bezug staatlicher Leistungen:
a) Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II („Harz-IV-Bescheid“)
b) Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII („Sozialhilfebescheid“)
c) Leistungen nach dem Wohngeldgesetz („Wohngeldbescheid“)
d) Leistungen nach § 27a des Bundesversorgungsgesetzes (Kriegsopfer und Hinterbliebene)
e) Leistungen nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes („Kinderzuschlagsbescheid“) -
Statt des jeweiligen Leistungsbescheids kann auch eine Bestätigung des Sozialleistungsträgers vorgelegt werden. Kann einer dieser Belege vorgelegt werden, gilt der Nachweis der 'wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit' als erbracht (vgl. § 53 Nr. 2 Buchst. b) Satz 6 AO) und die betreffende Person kann auf Antrag von der Universal-Tao-Germany-Stiftung gefördert werden.
Die jeweilige Bedürftigkeit muss im Förderantrag nachgewiesen werden. Ausnahmen können im Einzelfall nach Prüfung gewährt werden. - Förderanträge an die gemeinnützige Universal-Tao-Germany-Stiftung können nur zertifizierte UHT-Lehrer als Kursleiter oder stellvertretend als Organisator für Groß-Meister Mantak Chia oder einen anderen Referenten des UHT stellen. Die direkte Beantragung von Fördermitteln durch Teilnehmern/-innen an UHT-Kursen ist nach diesen Statuten nicht vorgesehen.
- Als UHT-Workshop gilt, wenn die unterrichteten Inhalte des Workshops den aktuellen, offiziellen UHT-Ausbildungsregeln entsprechen, welche Bestandteile dieser Statuten sind. Die UHT-Ausbildungsregeln können auf den offiziellen UHT-Webseiten eingesehen werden.
- Förderanträge müssen inklusive aller Anlagen spätestens 3 Monate nach Beendigung des Workshops bei der Universal-Tao-Germany-Stiftung eingegangen sein.
- Mit dem schriftlichen, vollständig ausgefüllten Förderantrag sind einzureichen:
a) Nachweis der antragstellenden UHT-Kursleitung über die Inhalte des geförderten UHT-Workshops
b) Bestätigung der UHT-Kursleitung über die Teilnahme der Förderperson am gesamten UHT-Workshop
c) Einzahlungsbeleg des Eigenanteils der Förderperson an die beantragende UHT-Kursleitung
d) Nachweis der Förderberechtigung (siehe Absatz 2.) als Kopie - Gefördert werden können bis zu 30% der jeweiligen Kursgebühr, jedoch maximal 500,- € pro Geschäftsjahr. Mehrere, bis maximal neun thematisch zusammenhängende Kurse können ab einer Gesamtkursgebühr von 100 € gefördert werden.
- Gefördert werden können außerdem Projekte wie Markenrechtsmaßnahmen, Rechtsstreitigkeiten, UHT- Buchproduktionen, UHT-Videoproduktionen, UHT Softwareproduktionen und UHT-Werbungsmaßnahmen zur Förderung von Groß-Meister Mantak Chia's Veranstaltungen und seinem Unterrichtssystem.
- Jeglicher Missbrauch dieser ProBono Statuten kann zu Rückforderung der gewährten Fördermittel und zum Ausschluss zukünftiger Gewährung von Fördermitteln führen.
- Förderleistungen können nur gewährt werden, solange ausreichend Fördermittel aus dem Stiftungskapital zur Verfügung stehen.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung ist ausgeschlossen.
(Auszug aus der Stiftungssatzung 2015)
Förderantrag