Stiftungsziele

Die Stiftung fördert die Ausübung, den Unterricht und die Weiterentwicklung der chinesischen Tao Lehre nach Groß-Meister Mantak Chia. Elemente der Tao Lehre sind körperliche und meditative Übungen im Kontext der Chinesischen Fünf Elementelehre sowie der Klassischen Chinesischen Medizin.

Die Stiftung stellt eine bundesweite, deutsche Plattform zur Verfügung, auf der die deutschen UNIVERSAL HEALING TAO© Schulen und UNIVERSAL HEALING TAO© Lehrer gemeinsame Veranstaltungen abhalten können.

Förderungswürdig sind insbesonders die Durchführung von Workshops mit UNIVERSAL HEALING TAO© Referenten und Lehrern und die Neuverlegung der deutschsprachigen Print-, Video und Audio-Medien des UNIVERSAL HEALING TAO© Systems nach Groß-Meister Mantak Chia.

Sozial schwächer gestellten Menschen soll durch Zuschüsse ermöglicht werden, an Workshops und Ausbildungen des UNIVERSAL HEALING TAO© in Deutschland teilzunehmen.

Jede/r UNIVERSAL HEALING TAO© Lehrer/in sollte spätestens alle 2-3 Jahre an einem Workshop mit Groß-Meister Mantak Chia teilnehmen, um im eigenen Unterricht authentische Inhalte vermitteln zu können und um im gemeinsamen, offenen UHT Netzwerk aktiv zu bleiben.


   ProBono Förderung

Die deutschen Finanzbehörden und die Stiftungsaufsicht verlangen von jeder gemeinnützig fördernden Körperschaft den Nachweis der 'wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit' der zu fördernden Personen.

Als Nachweis der 'wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit' gelten folgendende Belege über den Bezug staatlicher Leistungen:

  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II („Harz-IV-Bescheid“)
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII („Sozialhilfebescheid“)
  • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz („Wohngeldbescheid“)
  • Leistungen nach § 27a des Bundesversorgungsgesetzes (Kriegsopfer und Hinterbliebene)
  • Leistungen nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes („Kinderzuschlagsbescheid“)
  • Statt des jeweiligen Leistungsbescheids kann auch eine Bestätigung des Sozialleistungsträgers vorgelegt werden.

Kann einer dieser Belege vorgelegt werden, gilt der Nachweis der "wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit" als erbracht (vgl. § 53 Nr. 2 Buchst. b) Satz 6 AO)
und die betreffende Person kann von der 'Universal-Tao-Germany-Stiftung' auf Antrag gefördert werden. 

   Pro Bono Statuten (Förderregeln)


   Universal-Tao-Germany-Zentrum

Mit der Stiftungsgründung 2015 wurde auch das Universal-Tao-Germany-Zentrum aus der Taufe gehoben. Seit dem 01.01.2016 haben wir neue, auf unsere Bedürfnisse perfekt zugeschnittene Räumlichkeiten in der Kärntener Str. 20, 10827 Berlin bezogen. Das Universal-Tao-Germany-Zentrum kann von UHT Lehrern für Training und Kurse gegen eine geringe Gebühr gemietet werden. Kontakt über unseren Verein Universal Tao Germany e.V.

   Vorstand der gemeinnützigen Universal-Tao-Germany-Stiftung

     UHT Senior Instructor Josefine Reimig

     UHT Senior Instructor Wolfgang Heuhsen

     UHT Instructor Dr. Jan Paulus